AGB
1. Anwendungsbereich
1.1
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Junith Digital Agency (nachfolgend „Junith“), gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB gelten für folgende Unternehmen von Junith:
Junith Digital Agency GmbH
Frauenstraße 83
89073 Ulm
1.2
Die AGB gelten für sämtliche von Junith zu erbringende Leistungen, insbesondere für alle mit Junith geschlossenen Verträge.
1.3
Soweit nicht eine andere schriftliche Vereinbarung in einem Einzelfall getroffen wurde, gelten ausschließlich die AGB von Junith in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht vertragsgegenständlich und sind ausgeschlossen. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist im Internet unter: www.Junith.de/agb abrufbar und wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit kostenfrei zugeschickt.
1.4
Diese AGB gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige Leistungen, selbst wenn die Einbeziehung dieser AGB nicht mehr ausdrücklich vereinbart wird.
2. Angebot, Vertragsschluss
2.1
Alle Angebote von Junith sind freibleibend.
2.2
Junith hält sich an ihre Angebote 30 Tage gebunden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine andere Frist.
2.3
Ein Vertragsschluss kommt durch fristgerechte Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch eine Auftragsbestätigung durch Junith zu Stande. Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich.
3. Leistungsumfang
3.1
Der Vertragsinhalt richtet sich im Zweifel nach der Auftragsbestätigung von Junith einschließlich der dort in Bezug genommenen Unterlagen und Anlagen.
3.2
Junith ist nicht zur Herausgabe von Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien, Sourcecodes etc. verpflichtet, es sei denn, dies wurde zwischen den Parteien ausdrücklich gesondert vereinbart.
3.3
Junith ist zu Teilleistungen im zumutbaren Umfange berechtigt.
3.4
Junith schuldet nicht die patent-, geschmacksmuster-, urheber- und/oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages geleisteten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
3.5
Junith ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten auch Dritte einzusetzen. Im Falle eines solchen Einsatzes ist Junith berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, Junith die hierzu erforderlichen Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.
4. Vertragspflichten des Kunden
4.1
Der Kunde ist verpflichtet, Junith die Informationen, Materialen, Daten sowie Hard- und Software (nachfolgend „Inhalte“), die Junith für die Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen benötigt, rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
4.2
Die vom Kunden bereitzustellenden Inhalte sind Junith in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren und digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Die von Junith verwendeten Formatvorgaben können unter: www.Junith.de/Formatvorlagen eingesehen werden.
4.3
Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte erforderlich, so ist der Kunde verpflichtet, die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen von Junith zu übernehmen.
4.4
Erkennt der Kunde, dass seine eigenen Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Junith unverzüglich in Textform mitzuteilen.
4.5
Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Von Ersatzansprüchen Dritter aufgrund unzulässiger Inhalte des Kunden, stellt der Kunde Junith vollumfassend frei. Der Kunde stellt Junith von allen sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Junith übernimmt insoweit keine Prüfungspflicht.
4.6
Wurde Junith mit der Registrierung von vom Kunden vorgegebenen Domainnamen beauftragt, ist Junith nicht verpflichtet, diesen auf die mögliche Verletzung fremder Kennzeichen- und Namensrechte zu prüfen. Diese Prüfungspflicht obliegt dem Kunden.
5. Leistungsänderungen
5.1
Wünscht der Kunde eine Änderung der Leistungen, ist er verpflichtet, dies Junith schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Junith prüft sodann den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf den bestehenden Leistungsumfang. Diese Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz von Junith zu vergüten.
5.2
Nach der in 5.1 dargestellten Prüfung unterbreitet Junith dem Kunden ein Angebot mit einem Umsetzungsvorschlag für die Änderung des Leistungsumfangs oder teilt dem Kunden mit, dass die gewünschte Änderung nicht umsetzbar ist.
5.3
Ist der Kunde mit dem Änderungsangebot nicht einverstanden, so hat er innerhalb von zwei Wochen seit Abgabe des Angebots schriftlich oder in Textform zu widersprechen. Widerspricht er nicht innerhalb dieser Frist, gilt das Änderungsangebot als angenommen.
5.4
Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung und der auszuführenden Änderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben.
5.5
Wünscht Junith eine Änderung der Leistung, teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreiten ihm einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Ziff. 5.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach Ziff. 5.3 und 5.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt Junith.
6. Freigabe, Abnahme
6.1
Der Kunde hat Leistungen von Junith, die einen Zwischenschritt zur Vollendung der Leistungen darstellen, auf Verlangen freizugeben. Junith ist vor Erteilung der Freigabe nicht verpflichtet, mit den Leistungen fortzufahren.
6.2
Nach Fertigstellung der Leistungen und einer Aufforderung durch Junith ist der Kunde zur Abnahme der Leistungen verpflichtet. Dies gilt auch für Entwürfe und Zwischenergebnisse, sofern diese für sich betrachtet abnahmefähig sind.
6.3
Das Werk ist spätestens nach acht (8) Tagen nach Zugang der Aufforderung zur Abnahme abzunehmen. Beanstandungen jeder Art sind innerhalb dieser Frist bei Junith geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
6.4
Änderungswünsche des Kunden nach Abnahme stellen eine Leistungsänderung dar. Für sie gilt Ziff. 5 analog.
6.5
Zur Abnahmeverweigerung ist der Kunde nur berechtigt, sofern der Mangel wesentlich ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Sofern das Werk mit Mängeln behaftet ist, die nicht zur Abnahmeverweigerung berechtigen, hat die Abnahme unter dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung zu erfolgen.
6.6
Abnahmeweigerungen, Widersprüche gegen die Abnahme oder Vorbehalte gegen die Abnahme müssen unverzüglich schriftlich unter Angabe und Beschreibung des gerügten Mangels erfolgen.
7. Termine und Fristen
7.1
Leistungstermine und alle sonstigen von Junith gemachten Angaben über die Zeitdauer und Leistungsfristen sind nur annähernd maßgebend. Die Verpflichtung zur Einhaltung einer dennoch ausnahmsweise schriftlich und ausdrücklich verbindlich vereinbarten Leistungszeit setzt voraus, dass alle Fragen zwischen den Parteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten – insbesondere die in Ziff. 4 niedergelegten – erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Leistungszeit angemessen.
7.2
Die Überschreitung einer verbindlichen Leistungsfrist löst die gesetzlichen Verzugsfolgen erst aus, wenn der Kunde Junith zuvor schriftlich und ohne Erfolg eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei (2) Wochen gesetzt hat.
7.3
Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt oder auf außerhalb des Einflussbereichs von Junith liegenden Ereignisse zurückzuführen, - hierzu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, Ausfall oder Überlastung von globalen oder lokalen Kommunikationsnetzen -, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Beginn und Ende derartiger Ereignisse werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
7.4
Werden die Leistungen von Junith aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Die Berechnung des Mehraufwands erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Verzögerung gültigen üblichen Stundensätze der Junith.
7.5
Im Allgemeinen gelten die Arbeitszeiten von Junith. Diese sind von Montag bis Freitag
(Ausnahme Gesetzliche Feiertage) jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
8.1
Die von Junith erbachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt.
8.2
Junith räumt dem Kunden Nutzungsrechte für die dem Vertrag zugrunde liegende Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang an den erstellten Werken ein. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Leistung auf den Kunden über.
8.3
Übertragen wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Jede Übertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Junith.
8.4
Die von Junith gefertigten Werke, Arbeiten sowie Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Junith weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
8.5
Junith ist berechtigt, auf den fertiggestellten Werken als Urheber genannt zu werden. Der Kunde hat einem solchen Verlangen von Junith unverzüglich nachzukommen.
8.6
Junith ist berechtigt, Abbildungen und Funktionen der Leistungen als Referenzen zu veröffentlichen und den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien zu nennen. Im Rahmen der Eigenwerbung ist Junith außerdem berechtigt, die erbrachten Leistungen zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich vorzuführen.
8.7
Vorschläge, Anregungen oder sonstige Mitarbeit des Kunden und seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
8.8
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für die von den Junith erstellten oder programmierten Sourcecodes von Gewerken/Softwarelösungen oder Softwareapplikationen. An diesen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.
8.9
Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Regelungen der Ziffern 8.3 bis 8.5, so verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Wertes der vertraglichen Bruttoabrechnungssumme. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruches bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
9. Gefahrübergang & Versand
9.1
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung des Werkes geht auf den Kunden über, sobald das Werk den Geschäftsbereich von Junith verlassen hat oder sich der Kunde in Annahmeverzug befindet. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
9.2
Wurde der Versandweg nicht vertraglich vereinbart, ist Junith berechtigt, die jeweils für sie kostengünstigere Variante für den Versandweg zu wählen.
9.3
Verlangt der Kunde einen bestimmten Versandweg oder ein bestimmten Transportmittel, hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
10. Vergütung
10.1
Alle Preise verstehen sich, vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung, ohne Verpackung und Versand und zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
10.2
Kostenvoranschläge sind nur bindend, wenn und soweit Junith schriftlich die Gewähr für die Richtigkeit übernommen hat. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Junith schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, weist Junith den Kunden unverzüglich auf die höheren Kosten hin.
10.3
Die Leistungen von Junith sind nach Zeitaufwand und nach Maßgabe der jeweiligen Vergütungssätze von Junith zu vergüten, es sei denn es wurde eine Pauschalvergütung schriftlich vereinbart.
10.4
Die Leistungen von Junith sind nach Zeitaufwand und nach Maßgabe der jeweiligen Vergütungssätze von Junith zu vergüten, es sei denn es wurde eine Pauschalvergütung schriftlich vereinbart.
10.5
Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die Junith im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
10.6
Im Falle einer Pauschalvergütung ist Junith berechtigt, für in sich abgeschlossene und/oder selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung oder auf Basis eines vereinbarten Zahlungsplanes Abschlagszahlungen zu verlangen.
10.7
Projekte, die über eine monatliche Abschlagszahlung abgerechnet werden, werden mit den angefallenen monatlichen Arbeitsstunden dokumentiert. Der Kunde erhält von Junith eine monatliche Abrechnung der angefallenen Leistungen mit einer Dokumentation der angefallenen Arbeitsstunden.
10.8
Fehlt eine Vereinbarung über die Vergütung, finden die Honorarempfehlungen des Interessenverbundes der GWA Anwendung. Diese Empfehlungen sind jederzeit unter www.gwa.de abrufbar.
10.9
Vorschläge, Anregungen und sonstige Mitarbeit des Kunden und seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
11. Zahlunsbedingungen
11.1
Sämtliche Forderungen von Junith sind ohne Abzug eines Skontos sofort zur Zahlung fällig und innerhalb einer Frist von 15 Tagen – gerechnet ab dem Datum der Rechnung – zu bezahlen.
11.2
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
11.3
Ansprüche gegen Junith dürfen nicht abgetreten werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
12. Mängelansprüche
12.1
Junith ist nach freiem Ermessen berechtigt, neu zu liefern oder alle Leistungen nachzubessern, die sich nachweisbar infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Der Kunde hat den Sachmangel unverzüglich zu rügen und aus Beweisgründen schriftlich oder in Textform unter Angabe und Beschreibung des gerügten Mangels zu melden.
12.2
Ist die Mängelrüge des Kunden berechtigt, trägt Junith die unmittelbaren Kosten der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung sowie die Transportkosten.
12.3
Ist die Mangelrüge des Kunden unberechtigt, sind die entstandenen Kosten der Mängelbesichtigung und –beseitigung vom Kunden zu tragen.
12.4
Mängelrechte verjähren in einem (1) Jahr nach Abnahme des Werks.
12.5
Bei der Website-Entwicklungen stehen dem Kunden keine Mängelansprüche zu, wenn diesem auf sein Verlangen Administrator-Rechte eingeräumt wurde und der Kunde in die Website selbst administrativ eingreift.
13. Haftung
13.1
Junith haftet nur bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Junith, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
13.2
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Junith nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.3
Die vorstehenden Einschränkungen der Haftung gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Junith, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
13.4
Die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleibt von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.
13.5
Junith übernimmt keine Gewähr für eine Erreichbarkeit der zur Verfügung gestellten Webserver. Ebenfalls wird keine Gewähr übernommen für Verbindungsmängel und Erreichbarkeitsmängel - insbesondere Serverausfälle -, welche ihre Ursache außerhalb der technischen Ressourcen, des Leistungsumfanges oder des Verantwortungsbereichs von Junith haben.
13.6
Im Falle von in Auftrag gegebenen serverseitigen Datensicherungen übernimmt Junith keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust. Die Kosten einer Wiederherstellung der untergegangenen Daten sind vom Kunden zu tragen.
13.7
Für Materialen und Inhalte, die vom Kunden bereit gestellt werden, ist Junith nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung. Junith ist insbesondere nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Materialen und Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1
An Werken jeglicher Art räumet Junith dem Kunden lediglich Nutzungsrechte ein. Eigentumsrechte werden an den Kunden nicht übertragen.
14.2
Gelieferte Produkte (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten - auch künftigen - Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Junith.
14.3
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange sich der Kunde nicht in Zahlungsverzug befindet.
14.4
Für den Fall der Weiterveräußerung einer im Alleineigentum von Junith stehenden Vorbehaltsware, tritt der Kunde hiermit bereits jetzt seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Junith ab. Die Abtretung gilt nur in Höhe des Betrages, der dem von Junith in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Stand die weiterveräußerte Vorbehaltsware nur im Miteigentum von Junith, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Wert des Miteigentumsanteils entspricht.
14.5
Junith ermächtigt den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der im vorstehenden Absatz genannten Forderungen.
14.6
Junith wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen – auch gegenüber Dritten – nachkommt.
14.7
Auf Verlangen von Junith hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Junith ist ermächtigt, dem Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
14.8
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in abgetretene Forderungen hat der Kunde Junith unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheckoder Wechselprozess erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. In diesen Fällen ist Junith berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen.
14.9
Übersteigt die Junith aufgrund der Vorausabtretung zustehende Sicherung den Wert der gesicherten Forderung um mehr als 10 %, so ist Junith verpflichtet, insoweit die Rückübertragung oder Freigabe nach Wahl des Kunden vorzunehmen. Der Wert der gesicherten Forderung von Junith bestimmt sich nach dem Preis, den Junith dem Kunden in Rechnung gestellt hat.
15. Zugang zum elektronischen Projekt-Tool
15.1
Junith unterstützt die Zusammenarbeit mit dem Kunden bei bestimmten Aufgaben mit webbasierten Projekt-Tools, auf die über das Internet zugegriffen werden kann. Auf Wunsch erhält der Kunde individuelle Login-Daten, mit dem der Zugang zum jeweiligen Projekt-Tool möglich ist. Dem Kunden ist es untersagt, diese Login-Daten Dritten zu offenbaren. Er hat sie so sorgfältig zu verwahren, so dass Missbräuche oder eine Weitergabe ausgeschlossen sind.
15.2
Bei Verlust der Login-Daten oder wenn dem Kunden bekannt wird, dass Dritte von den Daten Kenntnis erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, Junith unverzüglich zu informieren. Solange dies nicht geschehen ist und der Kunde nicht den Beweis erbracht hat, dass statt seiner ein Dritter seine Login-Daten genutzt hat, werden alle dort abgegebenen Erklärungen dem Kunden zugerechnet. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch Dritter, soweit er nicht den Beweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
15.3
Junith verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn sie Kenntnis von Unregelmäßigkeiten oder Verdachtsmomenten hat, die auf eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten deuten.
16. Geheimhaltung
16.1
Die Parteien vereinbaren, dass über Inhalt und Konditionen des jeweiligen Vertrages sowie über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse Stillschweigen zu bewahren ist. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
16.2
Presseerklärungen, Auskünfte oder sonstige (öffentlichen) Äußerungen, in welchen eine Partei auf die jeweils andere Partei Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher oder in Textform gehaltener Zustimmung oder Abstimmung zulässig. Die Berechtigung von Junith gemäß vorstehender Ziff. 9.4 bleibt davon unberührt.
16.3
Junith weist darauf hin, dass E-Mail ein offenes Medium ist. Junith übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsche des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.
17. Datenschutz
17.1
Junith erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Sie beachten dabei die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes.
17.2
Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies - etwa bei der Anmeldung von Domains - Gegenstand des Vertrages ist.
17.3
Der Kunde stimmt allen Datennutzungen zu, soweit diese für die Durchführung des Vertrages zweckmäßig oder notwendig sind.
18. Schlussbestimmungen
18.1
Erfüllungsort ist der Ort, an dem Junith die vertraglichen Leistungen erbringt.
18.2
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnisse entstehenden Streitigkeiten das für Ulm zuständige Gericht. Junith ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
18.3
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen. In diesem Falle gilt eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.
18.4
Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des CISG und aller Kollisionsnormen.